Realschule:
Die Realschule (vormals auch als Mittelschule bezeichnet) hat es in der schulischen Praxis heute vielfach schwer, da sie eine gewisse "Sandwichfunktion" übernimmt:
- Aufgrund der negativen Darstellung der Hauptschulen in der Politik und den Medien drängen immer mehr Schüler aus diesem Bereich inzwischen auf die Realschulen. Teils haben einzelne Bundesländer auch bereits die Hauptschule abgeschafft, so daß Schülerströme von dort direkt zu den verbliebenen Realschulen strömen.
- Andererseits erhalten Realschulen auch später noch starken Zulauf von Gymnasien, da viele Schüler dort dem G8-Druck nicht standhalten und in der Orientierungsstufe oder später auf die Realschulen drängen.
Hierdurch sind viele Realschule faktisch einem shr starken Druck ausgesetzt.
Im einzelnen:
Zugang zur Realschule - Grundschulempfehlung, Aufnahmekapazitäten:
Der Zugang zur bzw. zu einer bestimmten Realschule kann durchaus ein Problem sein:
Sofern ein Bundesland eine verbindliche Grundschulempfehlung regelt, hängt der Zugang zu einer Realschule (bei einem dreistufigen Schulsystem mit Haupschule, Realschule, Gymnasium) vom Erhalt einer entsprechenden Realschulempfehlung ab. Sonst darf die Realschule den Schüler nicht aufnehmen. Im Falle von entsprechenden rechtlichen Problemen kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.
Sofern ein Bundesland keine verbindliche Grundschulempfehlung regelt ist der Zugang zur Realschule zwar grundsätzlich möglich. Erhebliche Probleme tun sich regelmäßig allerdings dann auf, wenn man eine bestimmte Realschule besuchen möchte, da diese mitunter keine Aufnahmekapazitäten mehr aufweisen. Dies ist die Kehrseite der Abschaffung der verbindlichen Grundschulempfehlung, da Schülerströme außer Kontrolle geraten. In diesen Fällen kann man allerdings die Rechtmäßigkeit einer solchen Aufnahmeentscheidung überprüfen lassen und erhält ggf. dann doch noch den Zugang zu seiner Wunschschule. Im Falle von entsprechenden rechtlichen Problemen kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.
Schulwechsel in der Orientierungsstufe bzw. danach:
Unter Schulwechsel in der Orientierungsstufe und danach verstehe ich vor allem den Versuch, von einer Realschule auf ein Gymnasium zu wechseln. Umgekehrt kann es allerdings auch um einen Schulwechsel zu einer anderen Realschule oder einer Hauptschule gehen.
Der Schulwechsel zu einem Gymnasium hängt meist vom Erreichen bestimmten Notenvorgaben ab. Steht dies in Frage, so kann man die Notenvergabe natürlich rechtlich angreifen. Für nähere Informationen kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.
Umgekehrt gibt es zahlreiche Bundesländer (insbesondere solche ohne verbindliche Grundschulempfehlung), die quasi in Form einer nachgelagerten Grundschulempfehlung die Möglichkeiten für Schulen regeln, Kinder nach der Klassenstufe 6 auch gegen den Willen der Eltern zu einer rangniedrigeren Schulform zu verweisen (Erprobungsstufe NRW, Querversetzung Hessen usw.). Auch diese Entscheidungen sind rechtlich überprüfbar und angreifbar. Für nähere Informationen kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen bitte direkt.
Schließlich kann es noch sein, daß man in der Schule nicht klarkommt und zu einer anderen Realschule wechseln muß. Dies kann insbesondere in höheren Jahrgangsstufen sehr schwierig werden, da dann auch vermehrt Gymnasiasten auf Realschulen drängen. Für solche Angelegenheiten kontaktieren Sie mich bitte für eine Erstberatung oder eine deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen direkt. Ich kann dann Aufnahmekapazitäten überprüfen und ggf. Lösungen vermitteln.
Realschule & Ordnungsmaßnahmen:
Bei vielen Realschulen zeigt sich neuerdings die Tendenz, daß man in Sachen Null-Toleranz sich auf den Weg machen möchte, "altehrwürdige Gymnasien" zu überholen. Fakt ist, daß Ordnungsmaßnahmen in Realschulen inzwischen eine erhebliche rechtliche Bedeutung aufweisen.
Aus diesem Grunde ist es auch besonders wichtig, bei Realschulen hellwach zu sein und im Falle, daß unberechtigte oder überzogene Ordnungsmaßnahmen im Gespräch sind, möglichst schnell gegenzurudern. Auch hier im übrigen, daß ich um so besser helfen kann, desto früher in kontaktiert werde. Wenn die Schule erst einmal die Entscheidung getroffen hat, verbleibt meist nur noch die Möglichkeit, über das Schulamt oder das Verwaltungsgericht vorzugehen.
Bitte kontaktieren Sie mich demnach gerade in diesem Bereich für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen möglichst frühzeitig.
Versetzung in der Realschule:
Die Frage der Nichtversetzung weist in Realschulen im Normalfall keine Besonderheiten auf: Auch in diesen Fällen geht es meist um die Frage der rechnerischen sowie inhaltlichen Richtigkeit der Notenbildung.
Solche Anfragen erledige ich standardisiert. Bitte beachten Sie allerdings, daß Sie mich unbedingt vor Beginn der Sommerferien für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen kontaktierem, da andernfalls die Lehrer meist die gesamten Sommerferien (!) nicht erreichbar sind.
Realschulabschluss:
Beim Realschulabschluss spielen neben der früher vor allem relevanten Frage, ob man diesen erhält oder nicht, heute zusehends auch der Notendurchschnitt bzw. die Einzelnoten eine Rolle: Denn die Realschule ist heute vielfach nicht mehr das Ende der Fahnenstange, sondern die Kinder streben zur Kursstufe in ein Gymnasium in berufliche Gymnasien etc.
Insofern spielen Rechtsstreite vermehrt gar nicht mehr in dem Bereich eine Rolle, wo es um "sein oder nichtsein" geht, sondern vielmehr um einzelne Noten. Auch diese sind freilich wie die Noten bei Versetzungsentscheidungen rechnerisch und inhaltlich überprüfbar.
Bitte kontaktieren Sie mich hierfür zu einer Erstberatung oder deutschlandweiten Vertretung Ihrer Interessen direkt.