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Geistige Behinderung - Geistig Behinderte & sonderpädagogischer Förderbedarf

Geistige Behinderung & Schule - Begriff:

Der Begriff der Geistigen Behinderung im Sinne der Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs unterscheidet sich graduell zu dem der Lernbehinderung dahingehend, daß Geistige Behinderung als ein gravierenderes Defizit im Sinne sonderpädagogischen Förderbedarfs angesehen wird.

Geistige Behinderung & sonderpädagogischer Förderbedarf - Faktisches & Rechtliches:

Die Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs im Sinne einer geistigen Behinderung weist im Normalfall allenfalls faktisches & rechtliches Streipotential dahingehend auf, daß man sich hinsichtlich des Umfangs einer sonderpädagogischen Förderung uneins ist:

Auch in solchen Fällen lohnt es sich, rechtzeitig gegenzurudern, denn sind Kinder erst einmal in einem solchen Fahrwasser, dann haben sie oftmals auch aus diesem Grunde angst vor standardisierten Testverfahren und bringen deshalb nur unzureichende Leistungen.

Bitte kontaktieren Sie mich für eine Erstberatung oder deutschlandweite Vertretung Ihrer Interessen direkt.

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