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Ausschluß von der Klassenfahrt/ schulischer Veranstaltung

Der Ausschluß von einer Klassenfahrt bzw. einer schulischen Veranstaltung gehört sicher zu den unterschiedlichst gehandhabten erzieherischen Maßnahmen:

  • Teils regeln Bundesländer diese als Ordnungsmaßnahme.
  • Teils werden diese gar nicht explizit geregelt und als "bloße" erzieherische Maßnahme angewandt.
  • Teils wird sogar vertreten, daß es sich um eine Präventivmaßnahme handele.

Es macht nach alledem wenig Sinn, viel über den Ausschluß von einer Klassenfahrt oder einer schulischen Veranstaltung zu sprechen, wenn es mehr Unterschiede als Gemeinsamkeiten gibt.

In der Praxis bleiben solche Maßnahmen auch deshalb oftmals ungeahndet, weil die Mitteilung des Ausschlusses erst einen Tag zuvor ergeht oder Lehrer immer wieder drohen, die Veranstaltung "platzen zu lassen", wenn der Schüler X mitkommt.

Dies muß freilich alles nicht sein, denn auch bei knapper Zeit gibt es durchaus Möglichkeiten, dem Ausschluß zu entgehen. Kontaktieren Sie mich bei solchen Konstellationen aber bitte möglichst frühzeitig, da dann mitunter nicht jede Miinute, aber doch jede Stunde zählt!

Und auch wenn Sie einen ungerechtfertigten Ausschluß von einer Klassenfahrt bereits erlitten haben, sollten Sie durchaus in Erwägung ziehen, sich nachträglich zur Wehr zu setzen: Denn andernfalls wiederholt sich das erfahrungsgemäß immer wieder... Für nähere Informationen, eine Erstberatung oder die Vertretung Ihrer Interessen kontaktieren Sie mich bitte direkt.

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